Es ist so weit. Nachdem die geplante Erhöhung des Rundfunkbeitrags im Dezember 2020 gescheitert war, hat Karlsruhe nun entschieden: er steigt von 17,50 Euro auf 18,36 Euro an. Das ist kein Grund, erleichtert aufzuseufzen, sondern ein besorgniserregender Schritt, der die Macht der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zementiert. Doch der Reihe nach.
Eigentlich hätten wir schon seit dem 1. Januar 2021 86 Cent mehr für das Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zahlen sollen. Zumindest wenn es nach der KEF, der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten geht. Die KEF ist eine unabhängige Stelle, welche regelmäßig den Finanzbedarf des Rundfunks ermittelt ohne inhaltlich einzugreifen. Doch vorher mussten die Landtage zustimmen, jeder einzelne von ihnen – und wider Erwarten stellte sich einer quer. In Sachsen-Anhalt fand sich eine Mehrheit, bestehend aus den Fraktionen von CDU und AfD, welche gegen die Erhöhung des Beitrages votierte.
Die empörten Reaktionen ließen nicht lange auf sich warten – von Vorwürfen gegen die sachsen-anhaltinische CDU, sie würde Spalterei betreiben oder gar die AfD unterstützen bis hin zu Malu Dreyers Diagnose vom „schwarzen Tag für die Mediengeschichte“. Und es wurde Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die Grundlage: Artikel 5 des Grundgesetzes sieht die „Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film“ vor und genau diese Freiheit sahen die Kläger jetzt bedroht.
Schon im 19. Jahrhundert wurde in Bezug auf die Massenmedien von der „vierten Gewalt“ neben Legislative, Exekutive und Judikative gesprochen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland kann vielleicht als Versuch gesehen werden, diese Rolle der medialen Berichterstattung in eine institutionelle Form zu gießen. So gesehen ist es auch durchaus wünschenswert, dass sich der Rundfunk gegenüber der Politik eine gewisse Unabhängigkeit bewahrt, um beispielsweise Berichterstattung im Sinne der Regierung vorzubeugen. Doch das jüngste Urteil des Verfassungsgerichts spricht ihm eine Sonderstellung zu, welche die anderen Gewalten nicht haben.
Legislative, Exekutive und Judikative sind weitestgehend unabhängig voneinander, sonst könnte von Gewaltenteilung nicht die Rede sein. Auch in der Bundesrepublik, wo man eher von einer Gewaltenverschränkung sprechen muss, behalten sie sich jeweils ein gewisses Maß an Unabhängigkeit bei. Doch sie haben auch die Möglichkeit sich gegenseitig zu kontrollieren und in Schach zu halten: der Bundeskanzler kann durch ein konstruktives Misstrauensvotum vom Bundestag abgewählt werden, Gerichte fangen rechtswidrige Gesetze ab und Bundestag und Bundesrat bestimmen gemeinsam die Verfassungsrichter. Derartige Schranken gibt es für den Rundfunk nicht.
Man kann für oder gegen die Notwendigkeit einer Grundversorgung durch einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk argumentieren. Doch es ist gefährlich diesem Rundfunk zu viel Macht zuzusprechen. In Deutschland wird das Programm der Anstalten von deren Intendanten bestimmt. Die KEF ermittelt den Finanzbedarf anhand dieses vorgegebenen Programms. Zwar ist der Rundfunk dabei angehalten, so sparsam wie möglich zu produzieren, doch an den Inhalten selbst darf nicht gerüttelt werden. Er unterliegt damit quasi keiner Budgetrestriktion – und das ist ein Problem.
Wäre den Öffentlich-Rechtlichen ein fixes Budget vorgeschrieben, so müssten sie Prioritäten setzen. Sie müssten zweimal überlegen, ob sie lieber die Sportschau und den Tatort oder die Tagesthemen und die heute-Nachrichten ausstrahlen. Doch es ist gerade umgekehrt. Das lädt ein zu Vetternwirtschaft und zur Aufnahme immer weiterer Programmpunkte, deren Relevanz für den Auftrag des Rundfunks fraglich ist. Immerhin hat die KEF ein Auge auf die Gehälter und möchte den Personalaufwand um 60 Millionen Euro kürzen. Doch einen Anreiz, das umfangreiche Programm nicht immer mehr auszuweiten, gibt es für die Anstalten nicht. Mit ihrem Nein hat die CDU-Fraktion in Sachsen-Anhalt von dem einzigen Mittel Gebrauch gemacht, um dem Einhalt zu gebieten.
Genau dieses Mittel ist laut dem höchsten deutschen Gericht verfassungswidrig. Die Öffentlich-Rechtlichen bekommen ihren Willen. Die einzelnen Länder können also gar nicht anders, als jeder geforderten Beitragserhöhung zuzustimmen, alles andere geht gegen die Rundfunkfreiheit. Doch das Ausscheren der Christdemokraten im Osten hat eine Debatte angestoßen, die Grund zur Hoffnung gibt. Ausgerechnet die sogenannte Deutschland-Koalition aus Union, SPD und FDP, welche möglicherweise bald in Sachsen-Anhalt regiert, drängt in ihrem Koalitionsvertrag auf eine Reform des Rundfunks. Und das Thema ist nach wie vor in den Köpfen der Politiker, Journalistinnen und Bürger. Die Erhöhung des Rundfunkbeitrages auf 18,36 Euro gilt jedenfalls nur bis zu einer Neuverhandlung des Medienstaatsvertrags. Und vielleicht kommt die ja schneller, als wir denken.